Montag, 19. Januar 2009

Baubegleiter/ Sachverständiger notwendig?

Hier mal eine Frage an diejenigen Leser, die schon gebaut haben oder anderswo gute Infos herbekommen haben.
Für uns stellt sich die Frage, ob wir investieren sollen in einen unabhängigen Baubegleiter. Auf der einen Seite ist er natürlich mit einigen Tausend Euro ein Kostenfaktor, auf der anderen Seite kann es sein, dass er Mängel in mehrfacher Höhe seiner Kosten aufdeckt.
Beim Massivbau ist er bestimmt noch wichtiger als beim Fertigbau. Und je hochqualitativer der Fertigbauer ist, desto weniger Mängel sind zu erwarten.

Hat jemand Erfahrungen mit einem Baubegleiter bei einem Fertigbau, im besonderen mit FingerHaus als Bauträger? Wart ihr im Nachinein froh, einen Baubegleiter gehabt zu haben? Oder würdet ihr die Kosten nicht mehr setzen? Wie hoch waren eure Kosten und was hat es euch gebracht?
Ich weiß, jeder kann andere Erfahrungen gemacht haben- aber vielleicht ergeben die Einzelantworten eine Tendenz.

Wir freuen uns auf viele Antworten!

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hallo Ihr Zwei, zuerst Mal gratuliere ich Euch zu Eurem gut gemachten Baublog.
Ich würde Euch zu einem Baubetreuer raten, wir haben unsere Bau-und Leistungsbeschreibung vor Vertragsunterzeichnung von einem externen Baubetreuer prüfen lassen und durch die Hinweise versteckte Mängel und Lücken im Wert von ca. 15.000 € aufgedeckt. Da wir noch in Verhandlungen mit Fingerhaus stehen, werden wir darauf drängen, daß ohne Mehrkosten entsprechend nachgebessert wird.

Gruß

Roland

Frank hat gesagt…

Hallo Roland,
danke für deinen Beitrag. Ich verstehe ihn aber nicht so ganz. Du sagst, allein aufgrund der Bau- und Leistungsbeschreibung (B+L 809 ist bei Finger aktuell) konntest du Mängel feststellen. Die B+L ist doch eine bloße Aufstellung der versprochenen Leistungen - die kann doch für sich allein stehend keine Mängel oder Lücken haben. Mängel/ Lücken ergeben sich doch erst, wenn Dinge in minderer Qualität ausgeführt werden bzw. in der B+L versprochen werden, aber gar nicht oder anders ausgeführt werden.
FingerHaus stellt mit der B+l doch nur schriftlich fest, was sie dir anbieten und damit natürlich auch, was nicht Leistungsumfang ist.
Habe ich dich missverstanden?
Gib mal Beispiele.

Anonym hat gesagt…

Im Nachhinein wäre bei uns ein Baubegleiter bestimmt nicht schlecht gewesen. Zwar hatten wir keine ersichtlichen Mängel festgestellt, es wäre aber manchmal hilfreich gewesen jemanden zu haben, der sich mit der Materie auskennt.

Anonym hat gesagt…

Hallo!
wir haben auch mit Fingerhaus gebaut, das Haus kam am 18.9.08 und wir wohnen jetzt seit 15.12.08 in unserem Haus (Medley 400B)
ich denke man kann sich das Geld für einen Baubetreuer sparen, haben nur positive Erfahrungen mit FH gemacht, ich denke gerade bei einer so qualitativ hochwertigen Firma braucht man das nicht. Bei uns wäre es auf jeden Fall Geld zum Fernster rausgeworfen gewesen... natürlich immer subjektiv gesehen. Kleinere Dinge wird es immer geben, aber bei uns wurden diese umgehend behoben, und es hält sich bis jetzt absolut in Grenzen (bisher 2 Reklamationen) Viele Grüße Yvonne

Anonym hat gesagt…

also ich würde generell keinen Vertrag um eine sechsstellige Summe abschließen ohne eine zweite Meinung eines externen, qualifizierten Fachmannes einzuholen - gleiches gilt für die Abnahme. Einen "Händchenhalter" (=externen Bauleiter) für die gesamte Bauphase zu haben ist dagegen im Fertigbau vermutlich überflüssig (und entsprechend teuer); beim konventionellen Bau mit mehreren beteiligten Firmen (also ohne Generalunternehmer) ist das dagegen sehr sinnvoll und spart Ärger und Kosten. In der Region Karlsruhe/Bruchsal ist Herr Günter Bauer sehr zu empfehlen (den Link hat er sich redlich verdient :-)).

Ein weiterer Vorteil ist, dass man einen guten Berater zu allen möglichen Fragen löchern kann, auch und gerade was mögliche Eigenleistungen angeht - klar, wer fragen muss wie man Tapetenkleister anrührt, sollte es lieber ganz lassen, aber es gibt manchmal ja auch kompliziertere Fragestellungen.

Anonym hat gesagt…

@Frank:

Die Bau- und Leistungsbeschreibung kann natürlich Mängel und Lücken aufweisen, und zwar genau dann wenn Leistungen nicht enthalten sind, die für den späteren Zweck (=Wohnnutzung) erforderlich sind. Extrembeispiel: Ein Anbieter offeriert ein Haus ohne Dach - wenn er das so in sein Leistungsverzeichnis hineinschreibt, ist er rechtlich aus dem Schneider, der Wohnwert der Immobilie ist allerdings -vorsichtig formuliert- stark eingeschränkt. Gut, in so einem Fall könnte man ggf. aufgrund von Treu und Glauben den Vertrag anfechten, evtl. wäre das auch sittenwidrig, abetr es gibt sicher auch weniger offensichtliche Lücken und Mängel, erst recht wenn ein betrügerischer Anbieter es gezielt darauf anlegt.