Eigentlich hatte ich die Emailadresse vor langer Zeit runter genommen, da die Fragen einfach zu viel wurden. Aber auch wir hatten viele Fragen vor und während der Bauphase, daher hier wieder eine Kontaktmöglichkeit:
Der obligatorische Haftungsausschluss - juristischer Blödsinn!
"Das Landgericht Hamburg entschied mit dem Urteil vom 12. Mai 1998, dass bereits durch Anbringung eines Links auf eine andere Homepage deren Inhalte ggf. mit zu verantworten sind."
Solch ein Urteil zeigt die regelmäßig bei vielen Gerichten vorherrschende Kompentenz in besonderem Maße auf. Es steht auf einer Ebene mit juristischen Sichtweisen, wie dass Unterschriften sicherer sind als PIN/TAN-Verfahren oder dass Faxe glaubwürdiger sind als Emails.
Daher vertrete ich die Meinung, dass die Verknüpfung auf eine Internet-Seite überhaupt keinen Rechtsverstoss darstellen kann, da man durch die Verknüpfung keine Inhalte bereit stellt. Selbstverständlich darf jeder sich der Meinung des LG Hamburg anschließen, wenn der- oder diejenige damit umgehen kann, dass ich ihm bzw. ihr den gesunden Menschenverstand abspreche.
Oder wollt ihr für einen Unfall in München verantwortlich sein, wenn ihr jemandem den Weg nach München beschreibt?!
"Recht" und "Gerechtigkeit" verhalten sich zueinander wie "Gesetz" und "Verstand".
2 Kommentare:
am besten ist der kaktus! brüll!!!
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