Baufirmen haben im Allgemeinen die Situation, dass sie finanziell in Vorleistung gehen und im Regelfall in Etappen nach Baufortschritt ihr Geld bekommen. Sollte ein Bauherr nun plötzlich kein Geld mehr haben oder auch gar nicht mehr sich im Land befinden (wollen), dann sieht es um die Bezahlung der Bauleistung meist nicht so gut aus.
Da es beim Bau von Immobilien meist um größere Summen geht, ist die Absicherung der Bezahlung ein legitimes Interesse der Baufirmen.
Nun gibt es natürlich verschiedene Möglichkeiten dies zu tun. Dabei gibt es faire Zahlungabsicherungen und weniger faire Zahlungsabsicherungen.
Wenn man die Bauleistung aus eigenen Mitteln bezahlen will, dann bekommt man schnell einen Vordruck mit Überschrift "Abtretung von Guthaben" vorgelegt, hier ein Beispiel. Damit sichert sich der Bauunternehmer den Zugriff auf das Geld. Knackpunkt bei solchen Abtretungen ist das regelmäßig enthaltene Wort "unwiderruflich" und die Tatsache, dass der Geldfluss nach Durchführung einer Bauleistung letztlich durch den Bauunternehmer ausgelöst wird . Wenn die Auszahlung dann nicht einmal an eine "mängelfreie Abnahme durch den Bauherrn und/ oder Sachverständigen" gebunden ist, dann ist man nach Durchführung der Bauleistung völlig machtlos und kann auch bei Mängeln oder anderen Problemen kein Geld zurück halten.
Daher empfehle ich, eine Guthabenabtretung als Zahlungsabsicherung für den Bauunternehmer NICHT zu akzeptieren!
Meine Bank und auch ein Freund von uns, der bei einer Bank arbeitet, hat mich in meiner Meinung bestätigt, dass dieses Vorgehensweise völlig zu Ungunsten des Bauherren ist.
Wenn man die Leistung aus Finanzmitteln der Bank bezahlen will/ muss, dann bekommt man oft eine "Zahlungsverpflichtung" in Verbindung mit einer Vollmacht vorgelegt. Auch diese tragen im Regelfall das Wort "unwiderruflich" in sich. Je nach Ausführung kann die Auszahlung an die Zustimmung des Bauherren / eine Abnahme gebunden sein. Im Regelfall ist aber die Summe fix festgelegt. Sprich: Das Abziehen von Geldern wegen nicht mehr zu korrigierender Mängel fällt auch hier dem Bauherren nicht wirklich leicht..
Auch diese Lösung geht also im Regelfall zu Lasten des Bauherren.
Akzeptabel für beide Seiten ist eine sogenannte "Finanzierungsbestätigung".
Diese gibt dem Bauunternehmen eine gewisse Sicherheit, ohne diesem jedoch (zukünftigen) Zugriff auf des Bauherren Geld zuzugestehen.
Sie lässt jedoch dem Bauherren immer noch die Möglichkeit, über das Zurückhalten von Geldern Mängelbeseitigungen forcieren zu können.
Eine Vorlage für solch eine Finanzierungsbestätigung habe ich mal hochgeladen.
Finanzierungsbestätigung für OpenOffice Writer
Finanzierungsbestätigung für MS Word
Donnerstag, 6. November 2008
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2 Kommentare:
wie kommst du auf das Thema? verlangt FH zahlungsverpflichtung?
Thema kam in Verbindung mit unserem Kellerbauer auf. Kellerbauer ging aber auf die Variante "Finanzierungsbestätigung" fair und unkompliziert ein. Momentan scheint alles in ordentlichen Bahnen zu laufen - ist aber noch nicht ganz fertig.
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