Details und den Link zu ihrer "Sammlung guter Tipps" hier.
Ergänzung vom 29.10.08:
Auf der Homepage von Bauhaus ist nach wie vor zu lesen, dass die Plus-Karte nur für Gewerbetreibende/ Unternehmen erhältlich ist. Diese Info ist aber veraltet. Bei Anruf unter der kostenlosen Hotline Nummer +49-800-11 444 55 bekommt man bestätigt, dass sie mittlerweile auch an Bauherren gegen Vorlage eines Grundbuchauszuges o. ä. Nachweis ausgegeben wird.
1 Kommentar:
10% klingt net schlecht, hätte ich das gewusst hätte ich öfter beim Bauhaus gekauft...
Aber hier noch ein Tipp, wie man 19% (leider nur auf einen Teil der Bausumme, aber immerhin) sparen kann: Dazu muss man nur einen Teil des Gebäudes an einen gewerblichen Mieter vermieten, und zwar mit(!) Mehrwertsteuer. Dann muss der gewerbliche Mieter zwar MwSt zahlen, aber das ist ihm egal, weil er sich die eh wieder vom FA holt. Für den Bauherren heisst das aber, dass er die von ihm gezahlte MwSt (aus den Handwerkerrechnungen) ebenfalls wieder (anteilig für den gewerblich genutzten Teil) geltend machen kann. Wenn man es klug anstellt, holt man sich so ein paar tausend Euro zurück, denn bei einer Bausumme von z.B. 200.000 Euro will sich der Staat immerhin 31932 Euro Mehrwertsteuer, also mehr als der Preis eines Mittelklassewagens, unter den Nagel reissen. Selbstverständlich ohne jede Gegenleistung, aber nun weiss man als Bauherr wenigstens, wo der dicke Sigmar Gabriel die Kohle für seinen 326 PS starken Dienst-A8 herbekommt...
Am besten geht das Steuerzurückholen, wenn man sich für den gewerblich vermieteten Teil separate Rechnungen ausstellen lässt (z.B. Maler, Elektriker, Gipser, ...). Aber auch die nicht so einfach aufteilbaren Gewerke (z.B. Dach) kann man anteilig abrechnen; man sollte nur dafür sorgen dass die vermietete Fläche im Vergleich zum Rest möglichst gross wird. Also keine Kinderzimmer im Plan ausweisen, wenn man noch gar keine Kinder hat, sondern lieber ein Büro...
Noch viel mehr Geld spart man natürlich, wenn man den Finanzminister von vorneherein aussen vor lässt. Da die meisten Handwerker selber ganz gut rechnen können, sind sie gerne dazu bereit, allerdings sollte man so was unbedingt klären, bevor eine schriftliche Rechnung gedruckt wurde, denn viele Leute sind nicht so fit mit ihrer EDV, dass sie einmal verbuchte Rechnungen noch ändern könnten. Also am besten gleich bei Auftragserteilung danach fragen, und rechtzeitig vor dem Ende der Arbeiten noch einmal daran erinnern. Natürlich nur, wenn gerade kein Dritter zuhört (logisch, oder?). Bei der Geldübergabe sollte dagegen, sofern man nicht Bargeld gegen (niedrigere) Rechnung tauscht, was der beste Weg ist, immer ein Zeuge anwesend sein, um eventuellen späteren Erinnerungslücken vorzubeugen.
Man wird sich wundern, wie viel da geht, gerade bei Arbeitslöhnen, und kann obendrein noch sicher sein, ein soziales Werk getan zu haben, denn: Auch der (angestellte) Geselle oder Helfer freut sich, wenn er einen Teil seines eh oft sehr knappen Gehalts ohne Abzüge vereinnahmen kann. Und Sigmar Gabriel wird von ein paar gesparten Euros auch nicht gleich verhungern, dank seiner offensichtlich reichlich vorhandenen Reserven.
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