Gestern ist die Auftragsbestätigung von FingerHaus gekommen. Kam interessanterweise als Einschreiben. Das war für uns sehr unpraktisch, da wir beide berufstätig sind und Briefträger nun mal tagsüber vor der Haustür stehen.
Also musste Karina am Abend extra zur Post fahren, einen Parkplatz suchen, hinlaufen, in der Schlange anstehen, Ausweis zücken, unterschreiben, den Brief entgegennehmen und wieder heim kommen. In Summe für sie so etwa 30 Minuten Aufwand plus 4 km Autofahrt.
Und dann war das ganze nur ein einseitiger Brief, den man (meiner bescheidenen Meinung nach) auch mit der normalen Post hätte schicken können, zumal deutlich preiswerter. Eine Email hätte mir natürlich auch vollkommen genügt - bin ja ein großer Freund des Porto-Sparens ;-)
Aber die nächste Stufe zum eigenen Haus ist hiermit auch genommen. Wir freuen uns, dass es weiter geht!
PS: FingerHaus schaut regelmäßig auf die Blogs seiner Kunden - was ich sehr gut finde. Daher will ich an der Stelle einfach folgende Anregung geben:
Wäre es nicht eine interessante Sache, alle Kunden anfangs zu fragen, wie sie die Kommunikation gerne haben möchten? Also ob per Post, Email, Fax oder wie auch immer. Ob sie lieber Ausdrucke haben oder CAD-Daten vom Planungsstand? Dann könnten sich die traditionell denkenden Kunden ihre Infos stets per Post zusenden lassen, die modernen würden alles per Email/ FTP-Download bekommen. Uns möchte ich bereits für die Gruppe "Modern" vormerken.
4 Kommentare:
Wir haben uns auch darüber gewundert, dass die Bestätigung, die ja wirklich wenig spektakulär ist, per Einschreiben gekommen ist. Vielleicht hat das rechtliche Gründe??
Hallo,
Bestätigung kommt per Einschreiben da man 6 Wochen nach Unterschrift des Werksvertrags vom Vertrag zurücktreten kann wenn keine Bestätigung beim Kunden vorliegt. Steht in den AGB´s....
Wir wünschen Euch viel Spass beim Bauen....Gruss
Hallo!
Rechtliche Vorgaben, Auftragsbestätigungen als Einschreiben zu versenden, gibt es nicht.
Das mit der 6-Wochen-Frist zur Auftragsbestätigung ist mir bekannt gewesen.
Gehen wir mal davon aus, dass ein Kunde 7 Wochen nach Unterschrift auf einmal nicht mehr mit FingerHaus bauen will. 10 Tage zuvor hat er das Einschreiben angenommen. Ist es für FingerHaus nun ratsam, diesen Kunden dazu zu zwingen, mit Fingerhaus sein Haus zu bauen. Oder wäre es ratsam, ihm 8% der Hausbaukosten (siehe Werkvertrag) in Rechnung zu stellen?
Ich würde diesen Kunden einfach ziehen lassen - echte Kosten sind doch zu diesem Moment noch gar nicht aufgelaufen.
Ansonsten gibt es jetzt jemanden, der bestimmt kaum Gutes über FingerHaus erzählen wird, egal wie schuld er selbst an der aktuellen Situation ist.
Wozu nutzt das Einschreiben also?
Zum Zwingen von absprungwilligen Kunden wohl eher nicht..
Theoretisch kann man die Auftragsbesätätigung dem Kunden einfach mit der Post vorab schicken und bevor echte Kosten entstehen, z.B. beim ersten Planungsgespräch, nochmal persönlich in die Hand drücken.
Dann ist eine Absicherung nicht unsinnig, dass der Kunde auch zu dem Vertrag steht und nicht plötzlich behauptet, dass er nie eine AB bekam.
Wobei auch diese Kunden-Behauptung juristisch kaum tragfähig wäre, meiner Meinung nach. In dem Moment, wo der Fingerhaus-Architekt und der Bauherr zu Planungsgesprächen zusammensitzen ergibt sich die (gegenseitige) Vertragsannahme doch sowieso durch das konkludente Handeln beider Parteien.
Kaum vorstellbar, dass ein Bauherr, der aus irgendeinem Grund wirklich keine AB bekommen hätte, nach dem Errichten des Hauses juristisch Recht bekäme, wenn er sagen würde, dass der Vertrag aufgrund fehlender AB nie zustande gekommen wäre - spricht, er das Haus auch nicht bezahlen muss.
Wobei die 4,40 EUR für das Einschreiben Fingerhaus bestimmt finanziell nihct das Genick brechen werden. Auch wenn es dafür nur eine zusätzliche, gefühlte Vertragssicherheit gibt.
Oder habe ich einen wichtigen Aspekt übersehen?
... unsre Vertragsbestätigung kommt hoffentlich auch bald.
Wir werden aber erst in 2009 anfangen, FH kann bei uns frühestens im 2.Quartal 2009 aufbauen.
Grüße
Markus
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